Am Ende des 2. Weltkrieges 1945 wurde Deutschland aufgrund des Abkommens zwischen
Churchill, Roosevelt und Stalin bei der Konferenz in Yalta in Ost
und West geteilt. Die Kommunisten, denen der Osten zugesprochen wurde,
konfiszierten sofort alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Fläche von über
100 ha.
Diese Massnahme wurde als 'Demokratische Bodenreform' bezeichnet.
Sie
stellt eine klare Verletzung der Haager Konvention dar.
Dort heisst es:
"Familienehren und -rechte, individuelle Leben, und privates
Vermögen sowie religiöse Überzeugungen und Freiheit müssen respektiert
werden.
PRIVATES VERMÖGEN DARF NICHT KONFISZIERT
WERDEN."
Die Bodenreform wurde damit begründet, dass es sich
bei den Besitzern dieser Betriebe ausschließlich um Kriegsverbrecher und
"Junker" handele, die so ihre gerechte Strafe fanden. Unter "Junkern" verstanden
die Kommunisten adlige Landbesitzer. Das hinderte sie aber nicht daran,
bürgerliche Landwirte in denselben Topf zu werfen. In der Tat: es wurde
überhaupt nicht differenziert. Nach dem Motto:"Einer schuldig--alle schuldig! (siehe Dokumente 1)
Die meisten der Betroffenen wurden vorübergehend inhaftiert, um sie, wie
behauptet wurde, "vor der kochenden Volkswut zu schützen." Einige wurden
ermordet. In solchen Fällen wurde dann in der Regel Selbstmord als Todesursache
angegeben. Einige mögen tatsächlich ihr Leben freiwillig beendet haben. Nach
ihrer Entlassung aus der 'Schutzhaft' wurden alle aus ihrem Heimatkreis
ausgewiesen.
So hat man das 45 Jahre lang den Kindern in der Schule schon
beigebracht.
Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: In der 'Verordnung
über die Bodenreform in der Provinz Sachsen vom 3. 9. 1945 heißt es in Artikel
1:
"Die demokratische Bodenreform ist eine unaufschiebbare, nationale,
wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit. Die Bodenreform muß die Liquidierung
des feudal- junkerlichen Großgrundbesitzes gewährleisten und der Herrschaft
der Junker und Großgrundbesitzer im Dorfe ein Ende bereiten... ."
Von all
den konfiszierten Betrieben gehörten nur etwa 8% adligen Besitzern. Bei der
weitaus grösseren Zahl handelte es sich um Bauern, die wie ihre Nachbarn im
Dorfe wohnten. Und!: Die meisten der an dem Attentat gegen Hitler vom 20. Juli
1944 Beteiligten waren Mitglieder des Adels. Das haben die Kommunisten
natürlich geflissentlich verschwiegen.
Es handelt sich also bei der
"demokratischen Bodenreform" um einen klaren Akt des
Klassenhasses.
Angaben über die Zahl der konfiszierten Betriebe
schwanken. Die an dieser Stelle benutzte Quelle ist die
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.v. 1990:
7112 Privatbetriebe
über 100 ha
4278 Privatbetriebe unter 100 ha
1203 Betriebe aus
Staatsbesitz
129 Betriebe aus Siedlungsgesellschaften und Institutionen
370
Betriebe aus Staatswäldern und Forsten
604 Sonstige Betriebe
Die
Gesamtfläche dieser Betriebe beträgt 3,225,364 hektar.
(Nach Walter
Ulbricht 3,298 Millionen ha)
Außer den landwirtschaftlichen Betrieben wurde
noch eine Vielzahl privater industrieller und kommerzieller Betriebe
konfisziert.
Es muss noch hinzugefügt werden, daß die Kommunisten bei den
Konfiskationen von einer 'entschädigungslosen Enteignung' sprachen. Diese
Terminologie ist aber nicht akzeptabel, da, um eine Enteignung rechtens zu
machen, eine Entschädigung gezahlt werden muss! (WRV) Das ist aber bis jetzt noch
nicht geschehen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes müssen sich darüber klar gewesen sein als sie die Zahlung einer Entschädigung anordneten. Außerdem müßte erst einmal geprüft werden, ob die Opfer mit der Annahme einer Entschädigung sich nicht selbst in den Fuß schießen würden, indem sie dadurch die Konfiskation als Enteignung anerkennen. Ein feiner Trick!!